Ortschaftsräte
Die Ortschaften Bermersbach, Gausbach und Langenbrand gehören seit der Eingemeindung 1974 zur Gemeinde Forbach. Für sie gilt die Ortschaftsverfassung. Der jeweilige Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen entsprechenden Angelegenheiten. Die Ortschaftsräte werden für fünf Jahre in ihr Amt gewählt. Die laufende Amtszeit hat im Juli 2024 begonnen. Die Ortschaftsräte schlagen dem Gemeinderat den Ortsvorsteher vor.