Wasserversorgung
Trinkwassernetz
Die Gemeinde Forbach erhält ihr Trinkwasser aus aktuell 9 eigenen Quellen. Nach der Aufbereitung in den Wasserwerken der Gemeinde wird das Trinkwasser in die 9 Versorgungsgebiete (Ortsnetze) eingespeist. Diese sind wiederum in insgesamt 35 Versorgungszonen unterteilt. So wird das Trinkwasser schließlich über eine Gesamtleitungslänge von ca. 66 km an die angeschlossenen Haushalte geliefert.
Wasserqualität
Das Wasser der Quellen ist allgemein von guter Qualität, jedoch sehr weich und mit einem pH-Wert unter 6,5 leicht sauer. Das Quellwasser wird deshalb mittels Entsäuerungsfilter (Filtermaterial: Hydrogencarbonat) aufbereitet.
Das Wasser hat eine sehr geringe Nitratkonzentration und weist keine Belastungen durch Pflanzenschutzmittel auf.
Die Quellen sind strukturell bedingt anfällig für mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen. In den Netzen Bermersbach, Gausbach, Langenbrand, Rote Lache, Herrenwies und Forbach/Raumünzach wurden deshalb Ultrafiltrationsanlagen eingebaut.
Für das Ortsnetz Hundsbach wird mit dem Bau eines entsprechend ausgestatteten Wasserwerkes im Frühjahr 2021 begonnen. 2023 soll dann auch das Ortsnetz Viehläger an dieses Wasserwerk angeschlossen werden.
Die Trinkwasserqualität wird regelmäßig durch die Mitarbeiter der Gemeinde kontrolliert. Es erfolgt zudem jährlich eine Untersuchung zur chemisch-physikalischen und alle 6 Wochen eine Prüfung auf die mikrobiologische Zusammensetzung.
Hauswasseranschluss
Als Wasserversorger liefert die Gemeinde das Trinkwasser bis zum Zähler der Hausanschlüsse. Bis hier bürgen wir für die einwandfreie Qualität des angelieferten Wassers. Ab der Übergabestelle liegt die Verwantwortung für Eignung und Sicherheit der Hausinstallation beim Verbraucher.
Wassergebühr
Die Wassergebühr der Gemeinde Forbach liegt ab 01.01.2024 bei 2,69 €/m³ zzgl. 7% MwSt. Bei Bauwasserzählern oder anderen mobilen Zählern sind es 3,60 €/m³ zzgl. Steuer (hier entfällt die Grundgebühr).
- Wassergebührensatzung im Ortsrecht
Die Zählergebühr richtet sich nach der Zählergröße (Gebühren ab 01.01.2024):
Ansprechpartner*in
Kassenleiterin
Wasserversorgungsbeitrag
Die Gemeinde Forbach erhebt für den Anschluss eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung einen Wasserversorgungsbeitrag.
Dieser beträgt 5,65 € je qm beitragspflichtige Geschossfläche zuzüglich 7 % MwSt.
Ansprechpartner*in
Abwasser-Entsorgung
Kläranlagen und Kanalnetz
Die Gemeinde Forbach betreibt seit 1981 eine Zentralkläranlage für die Ortsteile Forbach, Bermersbach, Gausbach und Langenbrand sowie seit 2007/2008 vier Teilortskläranlagen in den Ortsteilen Herrenwies, Hundsbach, Kirschbaumwasen und Erbersbronn. Das an die Zentralkläranlage angeschlossene Kanalnetz hat eine Länge von rund 43km, bei den Teilortskläranlagen sind es insgesamt nochmals etwa 22km Kanäle. Die Ortsteile Schwarzenbach, Raumünzach und sonstige verstreut liegende Bebauung verfügen aufgrund ihrer Lage im Außenbreich über kein zentrales Abwassersystem. Jeder Haushalt muss für eine geregelte Abwasserentsorgung über geschlossene Gruben oder Kleinkläranlagen sorgen.
Die Zentralkläranlage mit den Abwasserpumpwerken wurde zwischen 2007 und 2017 modernisiert.
Die Kläranlage gliedert sich in die Verfahrensbereiche:
- mechanische Abwasserreinigung
- biologische Abwasserreinigung
- Schlammstabilisierung
- Schlammentwässerung
2020 wurde sie um eine Fällmittelstation zur gezielten Phosphatfällung erweitert.
Gebühren
Abwasser-Gebühren
Die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung liegen ab 01.01.2024 bei 3,77 €/m³. Maßstab ist der Frischwasserverbrauch.
- Abwassergebührensatzung im Ortsrecht
Niederschlagswasser
Die Gebühr für das Niederschlagswasser, das über das veranlagte Grundstück in die Kanalisation eingeleitet wird, liegt ab 01.01.2024 bei 0,44 € pro Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche.
Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraums bzw. bei erstmaliger Veranlagung oder Nutzungsbeginn. Änderungen der versiegelten Fläche über 15m² während des Veranlagungszeitraums sind der Gemeinde innerhalb eines Monats unaufgefordert anzuzeigen.
Ansprechpartner*in:
Kassenleiterin
_
Dezentrale Abwasserbeseitigung
Für bebaute Grundstücke, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, werden Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung nach dem Volumen der angefallenen Abwässer erhoben.
Diese liegen ab 01.01.2024 bei 68,40 €/m³ für Fäkalien und 96,41 €/m³ für Schlamm.
Ansprechpartner*in:
Montag - Donnerstag Vormittag
Abwasserbeitrag
Die Gemeinde Forbach erhebt für den erstmaligen Anschluss eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks an die Kanalisation sowie die Zentral- oder Ortsteilkläranlagen einen Abwasserbeitrag.
Dieser beträgt 12,00 € je qm beitragspflichtiger Geschossfläche.
Ansprechpartner*in:
Erschließungsbeitrag
Die Gemeinde Forbach erhebt für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach den Vorschriften des Baugesetzbuch(BauGB) und des Kommunalabgabengesetzes(KAG).
Die Gemeinde trägt 5 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Ansprechpartner*in:
Grundsteuer
In der Gemeinde Forbach betragen die Hebesätze:
- für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A): 1300 v.H.
- für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B): 400 v.H.
Ansprechpartner*in:
Montag - Mittwoch ganztags, Donnerstag bis 17 Uhr
Gewerbesteuer
In der Gemeinde Forbach beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 350 v.H.
Ansprechpartner*in:
Montag - Mittwoch ganztags, Donnerstag bis 17 Uhr
Hundesteuer
Die Gemeinde Forbach erhebt eine Steuer für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
Diese beträgt 90,00 €/Jahr für den ersten Hund und 180,00 €/Jahr für jeden weiteren Hund desselben Halters.
Formulare zur Hundesteuer im Onlineangebot der Gemeinde
Hundesteuersatzung im Ortsrecht
Ansprechpartner*in:
Montag - Mittwoch ganztags, Donnerstag bis 17 Uhr
Kurtaxe
Die Gemeinde Forbach erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe (Stand 01.01.2022).
Diese beträgt pro Person und Aufenthaltstag:
- für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,25€
- für Personen von 6 bis 15 Jahren 1,00€
Die Kurtaxe ist vom Gast bei seinem Beherbergungsunternehmen zu entrichten. Er erhält hierfür für die Dauer seines Aufenthaltes eine Gästekarte (Kurkarte).
Die Gästekarte berechtigt ihn, alle Vergünstigungen für Kurkarteninhaber im gesamten Schwarzwald in Anspruch zu nehmen.
Ihre KONUS-Gästekarte (Kurkarte) kann als Freifahrtschein in allen Bussen und Bahnen in der gesamten Ferienregion und darüber hinaus genutzt werden.