Windkraftnutzung auf gemeindeeigenen Flächen
Stand 10.10.2023
Der Vertrag mit der Vattenfall Europe Windkraft GmbH zur Errichtung von Windkraftanlagen auf kommunalen Flächen wurde von beiden Vertragsparteien unterzeichnet.
Stand 02.08.2023
In seiner Sitzung am 16.05.2023 hatte sich der Gemeinderat als Ergebnis eines Interessenbekundungsverfahrens Vertragsverhandlungen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf kommunalen Flächen mit der Vattenfall Europe Windkraft GmbH entschieden.
In der Sitzung am 01.08.2023 wurde nun mehrheitlich die Unterzeichnung des ausgehandelten Vertrags mit dem Unternehmen beschlossen.
Die Vertragsunterzeichnung ist der Startschuss für die Detailplanungen des Unternehmens vor dem Genehmigungsverfahren. Hierfür sind bis zu 2 Jahre angesetzt. Mit dem anschließenden Genehmigungsverfahren und der Bauzeit ist nach aktuellem Stand eine Inbetriebnahme von Anlagen frühestens im Jahr 2027 zu erwarten.
Link zur Sitzung im Bürgerinfoportal
Stand 17.05.2023
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 16.05.2023 dafür aus, in Vertragsverhandlungen mit der Vattenfall Europe Windkraft GmbH zur Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindewald im Bereich Lachsberg zu treten.
Das Angebot von Vattenfall hat die höchste Wertung unter fünf Bewerbern im zuvor durchgeführten Interessensbekundungsverfahren erhalten.
Auf Empfehlung des technischen Ausschusses soll baldmöglichst eine Visualisierung der im Verfahren von Vattenfall bis zu 11 vorgeschlagenen Standorte angefordert werden, um diese bei Entscheidungen über die Flächenverpachtung berücksichtigen zu können.
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Sachstand 21.09.2022
Der Gemeinderat Forbach sprach sich in der Sitzung am 20.09.2022 mit einem Grundsatzbeschluss einstimmig dafür aus, Teilflächen im Gemeindewald Distrikt IV am Lachsberg für die Errichtung von Windkraftanlagen anzubieten.
Für die Flächen soll ein Interessensbekundungsverfahren für die Errichtung von Windkraftanlagen durchgeführt werden. Zur Unterstützung bei der Durchführung des Verfahrens wird ein entsprechender Beratungsauftrag an die GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg erteilt. Die GT-Service wird zunächst Wertungskriterien und deren Gewichtung im Verfahren erarbeiten. Diese werden im nächsten Schritt vom Gemeinderat als Ausschreibungsgrundlage beschlossen.
Denkbar sind maximal 4 bis 5 Windkraftanlagen, die vornehmlich auf gemeindeeigenen Grundstücken errichtet werden könnten. Die vorgesehenen Flächen am Lachsberg können auch nach den aktuellen Planvorgaben der Landesregierung für den Baubau zur Verfügung gestellt werden, da es sich nicht um Ausschlussflächen handelt.