Öffentliche Zustellung

Der Aufenthalt des/der nachstehenden Steuerpflichtigen bzw. dessen/deren Vertreter(s)/in ist unbekannt:

Giss Group GmbH&Co.KG

letzte Anschrift war in

76596 Forbach, Raumünzach 5

Versuche, Schriftstücke bekanntzugeben und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Es wird daher nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes für BadenWürttemberg (LVwZG) durch diese Bekanntmachung das nachfolgende Schriftstück der Gemeinde Forbach öffentlich zugestellt:

Bescheid vom 20.01.2025
Aktenzeichen: 5.0100.003297.1

Berechtigte können den Bescheid innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung während der Sprechzeiten des Steueramts der Gemeinde Forbach , Landstr. 27, 76596 Forbach (Terminvereinbarung erforderlich: 0 72 28 / 39 53) einsehen, bzw. abholen. Die Berechtigung ist nachzuweisen.

Nach § 11 (2) Satz 6 LVwZG gilt der oben genannte Bescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung dieses Bescheids beginnt die in diesem Bescheid genannte Rechtsbehelfsfrist zu laufen. Das bedeutet, dass dieser Bescheid nach Ablauf eines Monats nach seiner Zustellung unanfechtbar wird.