Das jüngste Vorgehen des Landes bei der Erweiterung des Nationalparks stößt auf deutliche Kritik der betroffenen Gemeinden und Landkreise

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Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Rastatt und Freudenstadt und der Gemeinden Baiersbronn und Forbach.

Man stehe hinter dem Nationalpark, erkenne seine Notwendigkeit an und sei auch grundsätzlich für eine Erweiterung, erklären die Landräte Prof. Dr. Christian Dusch (Rastatt) und Dr. Klaus Michael Rückert (Freudenstadt).

„Die Gemeinde Forbach wurde in diesen Prozess trotz Ratsbeschluss bisher nicht eingebunden, was nicht nachvollziehbar ist. Wir haben die Wichtigkeit der inhaltlichen Beteiligung, besonders der ansässigen Bevölkerung eingefordert, wurden jedoch von Seiten des Umweltministeriums und Nationalparks enttäuscht“, so Bürgermeister Robert Stiebler (Forbach). Landrat Prof. Dr. Dusch ergänzt: „Wir haben bei diesem Vorhaben bei unserer Bevölkerung um Vertrauen geworben. Dieses wird durch das nun gewählte Vorgehen zur Erweiterung gefährdet.“

In Bezug auf die Äußerungen von Umweltministerin Thekla Walker in der Pressemitteilung, dass sich die Kommunen einstimmig für eine Erweiterung des Nationalparks ausgesprochen hätten, merkte Bürgermeister Michael Ruf (Baiersbronn) an: „Wir haben uns lediglich offen gezeigt, aber unter der klaren Bedingung, dass die Interessen der Menschen vor Ort berücksichtigt werden. Diese Zusagen fehlen jedoch bislang, und es liegt in der Verantwortung der Nationalparkverwaltung und des Umweltministeriums, diese Zusicherungen klar und verbindlich zu kommunizieren.“ Mit Baiersbronn hätten inhaltlich noch überhaupt keine Gespräche stattgefunden, so Ruf weiter. Mit der nun gewünschten Erweiterung werde aber das Langenbachtal plötzlich komplett umschlossen sein.

Die grundsätzliche Zustimmung des Nationalparkrats zur Erweiterung treffe keine Aussage darüber, was der Wunsch der Region sei und es gebe auch keinen einstimmigen Ratsbeschluss, der dies nahelegen könne, erklärt Landrat Dr. Rückert, der auch Vorsitzender des Nationalparkrats ist. Vielmehr habe man 2023 folgenden Beschluss gefasst: „Der Nationalparkrat ist offen für eine Gebietserweiterung in einer kompakten Form und einem sinnvollen Lückenschluss zwischen den bisherigen Gebietsteilen, wenn hierbei die Belange der dort lebenden Bevölkerung hinreichend berücksichtigt werden“.

Wie die „Belange der Bevölkerung“ in der konkreten Ausgestaltung der offenbar beschlossenen Erweiterung berücksichtigt werden sollen, sei nun zeitnah zu klären, so Dr. Rückert. Er stellt in Aussicht, dass es um diese Frage auch in der nächsten Sitzung des Nationalparkrates gehen werde.

Der Nationalparkrat habe nach dem Nationalparkgesetz nämlich nicht nur eine Anhörungs- oder Mitwirkungserlaubnis, sondern eine Beschlusszuständigkeit. Ihm obliegen die Zuständigkeit sowohl für die Gebietsgliederung, als auch für den Nationalparkplan. Vor allem aber entscheide der Nationalparkrat in allen Angelegenheiten des Nationalparks von grundsätzlicher Bedeutung. „Genau dies werden wir einfordern“, macht Landrat Dr. Rückert deutlich.