Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Schwarzenbach-Hotel, Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Forbach hat am 07.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Bebauungsplan „Schwarzenbach-Hotel, Talsperre“ in Forbach aufzustellen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

(Textliche Darstellung nur zur Übersicht. Es gelten die Angaben des anhängenden pdf-Dokuments.)

Der Gemeinderat der Gemeinde Forbach hat am 07.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Bebauungsplan „Schwarzenbach-Hotel, Talsperre“ in Forbach aufzustellen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Hotelanlage (inklusive Ferienwohnungen) geschaffen werden. Auf diese Weise soll das Tourismus- und Freizeit-Potenzial am Standort angemessen genutzt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Das der Planung zugrundeliegende städtebauliche Konzept sowie die textliche Erläuterung der Planung (Begründung) sind vom 09.08.2024 bis einschließlich 10.09.2024
auf der Homepage der Gemeinde Forbach unter www.forbach.de abruf- und einsehbar. Zusätzlich sind die oben genannten Bebauungsplanunterlagen bei der Gemeinde Forbach, Landstraße 27, 76596 Forbach während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Forbach, 31.07.2024
gez. Stiebler, Bürgermeister