Öffentliche Bekanntmachung - Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 die Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung vom 03.12.1991 beschlossen

(Textliche Darstellung zur besseren Lesbarkeit, es gilt das anhängende pdf-Dokument)

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
(Gutachterausschussgebührensatzung)

§ 1 Aufhebung der Satzung
Die Gutachterausschussgebührensatzung vom 03.12.1991 wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 1. November 2024 in Kraft.

Forbach, den 22.10.2024
Robert Stiebler
Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.