Öffentliche Bekanntmachung

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Umsetzung von Erstpflege- und Dauerpflegemaßnahmen im FFH-Gebiet „Unteres Murgtal und Seitentäler“, Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Murgtal“, Gemarkungen Gausbach, Langenbrand

Zur ökologischen Aufwertung in den hier genannten Gewannen werden ab Juli 2024 in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde folgende Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt:

Gemarkung Langenbrand, Gewann Oberer Schlettig:
Flurstücke 2633, 2586: Entfernung von Gehölzen, Mahd und Adlerfarnbekämpfung auch in den Folgejahren

Gemarkung Langenbrand, Gewann Bernbronn:
Flurstücke: 1483, 1518, 1543, 1485: Mahd von Adlerfarn und Brombeeren und Wiesenflächen

Gemarkung Gausbach, Gewann Grundwiesen:
Flurstücke: 3212, 3215, 3196/1, 3222: Mahd mit und ohne Abtrag, ggf. Beweidung

Gemarkung Gausbach, Gewann Roßstein
Flurstück: 3048, 3045: Mahd von Adlerfarn, auch in den Folgejahren

Es entstehen den Eigentümern keine Kosten für die Maßnahmen.
Die Bewirtschaftung in den Folgejahren wird durch den Landkreis Rastatt organisiert. Es entstehen den Eigentümern hierdurch ebenfalls keine Kosten.
Die Flurstücke sollen jedes Jahr beweidet oder gemäht werden, damit das Grünland offengehalten wird und als Lebensraum erhalten bleibt.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sonstige Eigentumsrechte und –pflichten, wie beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht, Grundsteuer, Kosten der Berufsgenossenschaft etc., weiterhin beim Eigentümer verbleiben.

Sollten Sie Einwände gegen die geplanten Maßnahmen haben, Anmerkungen machen oder die Maßnahmen selbst durchführen wollen, bitten wir um Rückmeldung bis zum

15. Juli 2024

per Mail an naturschutz@landkreis-rastatt.de, schriftlich an Landratsamt Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder telefonisch unter 07222/381-5136.

Sollten wir bis zum genannten Termin keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass die Eigentümer mit der beschriebenen Durchführung der Maßnahmen einverstanden sind.