Natura 2000-Managementplanfür das Vogelschutzgebiet 7415-441 „Nordschwarzwald“

Der Natura2000-Managementplan für das Vogelschutzgebiet 7415-441 „Nordschwarzwald“ wird öffentlich ausgelegt.

Um den ökologischen Wert des Natura 2000-Gebiets zu sichern und auch verbessern zu können, wurde ein Natura 2000-Managementplan erarbeitet, der nun im Entwurf vorliegt.

Im Managementplan sind die im Gebiet vorkommenden Arten der Vogelschutzrichtlinie dargestellt. Er enthält außerdem Ziele und Maßnahmenempfehlungen zur Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorkommenden Arten nach der Vogelschutzrichtlinie.
Der Entwurf des Managementplanes wurde in mehreren Beiratssitzungen im Juni 2023 und im Januar dieses Jahres mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener von der Planung berührter Gemeinden, Institutionen und Verbänden beraten.

Der Entwurf des Managementplans kann in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung

Außerdem werden in diesem Zeitraum ausgedruckte Fassungen des Managementplans in den Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Calw, Rastatt, Freudenstadt und Ortenaukreis, sowie in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenkenzell (Landkreis
Rottweil) öffentlich ausgelegt. Für eine Einsichtnahme in die ausgedruckten Fassungen setzen Sie sich bitte zur Terminvereinbarung mit den Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter, bzw. mit der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenkenzell, in Verbindung.

Sie haben die Möglichkeit ab Beginn der Auslegung bis zum 09.12.2024 zur Entwurfsfassung des Managementplans Stellung zu nehmen. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme mit dem Betreff „7415-441 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56, 76247 Karlsruhe oder per Email an: Natura2000@rpk.bwl.de
Aus der Stellungnahme sollte hervorgehen, auf welche Flächen im Vogelschutzgebiet Sie sich beziehen. Hilfreich ist die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt. Darüber hinaus sollte die Stellungnahme Ihren Namen und Anschrift enthalten.
Nach der Einarbeitung der Stellungnahmen wird der Plan fertiggestellt und mit einer Bekanntgabe abgeschlossen.

Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 – Naturschutz und Landschaftspflege – zur Verfügung:
Tobias Lepp, Jörg Dorschfeldt, Telefon 0721/926-7701; bzw. -4358, Email: Natura2000@rpk.bwl.de

Weitere Informationen zu Natura 2000 finden Sie im Internet unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/default.aspx
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/europaeische-naturschutzrichtlinien

Karlsruhe, den 23.09.2024,
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56