Pilze sammeln: In Maßen und nur für den Eigenbedarf!

2024 ist dank der passenden Witterung ein gutes Pilzjahr. Das Sammeln ist aber nicht unbegrenzt erlaubt.

Pro Sammler dürfen am Tag höchstens ein Kilogramm Pilze aus dem Wald entnommen werden. Dies regelt das Landeswaldgesetz. Gesammelt werden sollten außerdem nicht noch zu kleine oder bereits alte Exemplare und nur außerhalb von geschützten Flächen wie  Naturschutzgebiete, Biotope oder auch frisch bepflanzten Bereichen.

Das Befahren von Waldwegen ist verboten, Autos müssen auf entsprechenden Parkplätzen am Waldrand abgestellt werden.

Wer Pilze entnimmt, darf dies nur für den Eigenbedarf. Ein Verkauf von im Wald gesammelten Pilzen oder auch beispielsweise Heidelbeeren ist nach Landeswaldgesetz nicht gestattet.