Öffentliche Zustellung

Es werden nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes für BadenWürttemberg (LVwZG) durch diese Bekanntmachung die nachfolgenden Schriftstücke der Gemeinde Forbach öffentlich zugestellt:

Der Aufenthalt des/der nachstehenden Steuerpflichtigen bzw. dessen/deren Vertreter(s)/in ist unbekannt:

Giss Group GmbH & Co. KG, GF Gennadi Batsoutenko
letzte Geschäftsanschrift war in 76530 Baden-Baden, Vincentistr. 23


Versuche, Schriftstücke bekanntzugeben und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Es werden daher nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes für BadenWürttemberg (LVwZG) durch diese Bekanntmachung die nachfolgenden Schriftstücke der Gemeinde Forbach öffentlich zugestellt:

Mahnung mit Vollstreckungsandrohung vom 16.04.2024, Aktenzeichen 5.0100.003297.1 u.a.

Berechtigte können die Bescheide innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Aushangs während der Sprechzeiten des Steueramts der Gemeinde Forbach , Landstr. 27,
76596 Forbach (Terminvereinbarung erforderlich: 0 72 28 / 39 53) einsehen, bzw. abholen. Die Berechtigung ist nachzuweisen.

Nach § 11 (2) Satz 6 LVwZG gelten die oben genannten Bescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Mit der Zustellung dieser Bescheide beginnt die in diesen Bescheiden genannte Rechtsbehelfsfrist zu laufen. Das bedeutet, dass diese Bescheide nach Ablauf eines Monats nach ihrer Zustellung unanfechtbar sind.